TEILSCHULD-ERLASS
Das Geld liegt auf der Straße !
Wenn Sie Ihr Gebäude auf EnEV-Standard dämmen, erhalten Sie auf
Ihr KfW-Darlehen einen Teilschuld-Erlass in Höhe von 5 %.
Dies entspricht praktisch einem Zuschuss in Höhe von 5 % der
Darlehenssumme!
Voraussetzung für die Gewährung des T.-E. ist die Bestätigung
eines staatlich anerkannten Energieberaters, dass die Vorgaben
der EnEV durch die Maßnahmen erreicht werden; sowohl in Bezug
auf die Dämmung wie auch in Bezug auf den Primärenergie-Bedarf.
In der Regel sind beide Forderungen durch geeignete Dämmung
in Verbindung mit einer Biomasse-Heizung (z.B. Pellets) oder einer
Wärmepumpe zu erreichen.
Wichtig: Unbedingt den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen !
Sie wollen einen Teilschuld-Erlass?
Gerne führen wir die notwendigen Berechnungen für Ihr Gebäude durch ...
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